Verkehrswertermittlungen bzw. Marktwertermittlungen und damit zusammenhängend Pachtwertermittlungen, ggf. auch Beleihungswertermittlungen für Campingplätze, Feriendörfer, Wohnmobilstellplätze und Marinas, stehen im Vordergrund dieses Tätigkeitsbereiches.
Kaufen – Verkaufen – Erben
Bei Verkäufen oder Käufen von bestehenden Anlagen sind Verkehrswertgutachten oder Marktwertgutachten wichtig und häufig Voraussetzung. Dies gilt auch im Hinblick auf den Erbfall und natürlich für Existenzgründer.
Sehr häufig verlangen Kreditinstitute ein zumindest einfaches Verkehrswertgutachten über das zu beleihende Objekt.
Auch zu Beginn eines Pachtverhältnisses und zu dessen Ende sind zumeist Wertermittlungen notwendig, um eventuelle Entschädigungen berechnen zu können.
Wertermittlungen werden vielfach auf Verlangen der Gerichte, aber auch auf Veranlassung einzelner Streitparteien beauftragt.
Methodik
Zur Abfassung eines Marktwertgutachtens werden die zu beurteilenden Betriebe persönlich von uns begangen. Außerdem erfolgt eine eingehende Analyse der betriebswirtschaftlichen Unterlagen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Die Bodenwertermittlung erfolgt separat und die Werte der Betriebe werden zumeist mit der Ertragswertmethode entsprechend der gültigen Wertermittlungsverordnungen ermittelt. Dabei werden Stärken und Schwächen eines Betriebes und Marktchancen sowie Marktrisiken und natürlich Entwicklungspotenziale durch Marktanpassungsüberlegungen in der Wertermittlung berücksichtigt. Auch Ermittlungen von Teilwerten sind möglich.
Wertermittlungsgutachten enthalten in der Regel schon wichtige Bestandteile einer Betriebsberatung.
Kosten
Die Honorierung von Wertermittlungen, insbesondere dann, wenn sie von Gerichten und Streitparteien vergeben werden, ist im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geregelt.
In Anlehnung an die Bestimmungen dieses Gesetzes bieten wir Wertermittlungen auch anderen Auftraggebern an und erstellen einen verbindlichen Kostenvoranschlag.