Verkehrswertermittlungen bzw. Marktwertermittlungen und damit zusammenhängend Pachtwertermittlungen, ggf. auch Beleihungswertermittlungen für Campingplätze, Feriendörfer, Wohnmobilstellplätzen und Marinas, stehen im Vordergrund dieses Tätigkeitsbereiches.
Die Wertermittlungen werden vielfach auf Verlangen der Gerichte, aber auch auf Veranlassung einzelner Streitparteien beauftragt.
Sehr häufig verlangen Kreditinstitute ebenfalls ein zumindest einfaches Verkehrswertgutachten über das zu beleihende Objekt. Aber auch bei Verkäufen bzw. Käufen von solchen Anlagen sind Verkehrswertgutachten bzw. Marktwertgutachten wichtig und häufig Voraussetzung. Dies gilt auch im Hinblick auf den Erbfall und natürlich für Existenzgründer. Auch zu Beginn eines Pachtverhältnisses und zu dessen Ende sind zumeist Wertermittlungen notwendig, um eventuelle Entschädigungen berechnen zu können.
Zur Abfassung eines Marktwertgutachtens werden die zu beurteilenden Betriebe nicht nur begangen, sondern auch die betriebswirtschaftlichen Unterlagen werden eingehend analysiert.
Die Bodenwertermittlung erfolgt separat und die Werte der Betriebe werden zumeist mit der Ertragswertmethode entsprechend der gültigen Wertermittlungsverordnungen ermittelt. Dabei werden Stärken und Schwächen eines Betriebes und Marktchancen bzw. Marktrisiken und natürlich Entwicklungspotenziale durch Marktanpassungsüberlegungen in der Wertermittlung berücksichtigt. Auch Ermittlungen von Teilwerten sind möglich.
Die Honorierung von Wertermittlungen, insbesondere wenn sie von Gerichten und Streitparteien vergeben wurden, sind im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz geregelt. In Anlehnung an die Bestimmungen dieses Gesetzes werden Wertermittlungen auch für sonstige Auftraggeber angeboten, wobei ein verbindlicher Kostenvoranschlag eingeholt werden kann.

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